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3D.MARKETING

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AGB

1. Geltung der Bedingungen: Unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Einkaufsbedingungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir hiermit. Abweichende Absprachen sind nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Schriftform dient nicht nur der Beweissicherung, sondern ist Wirksamkeitsvoraussetzung.


2. Angebot und Vertragsabschluss: Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen werden ebenfalls erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung wirksam. Die 3 D Entwürfe und Zeichnungen dienen der Veranschaulichung und können nicht zu 100% umgesetzt werden.


3. Lieferung und Versand: Liefertermine, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine oder Standübergabetermin bezeichnet sind, sind unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistungen auf die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsanordnung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir uns wegen Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Fristen oder Termine in Verzug befinden, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit unser Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben sowie von Übermittlungsfehlern bei Abruf haftet der Käufer. Wir sind zu Teillieferungen und Teilzahlungen jederzeit berechtigt. Die Auslieferung erfolgt an der vereinbarten Stelle. Bei deren nachträglicher Änderung trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme schuldet der Käufer Schadensersatz, es sei denn, wir hätten die sachwidrige Abnahme zu vertreten. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers.


4. Preise und Zahlungen: Maßgebend sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ab Lager Hallein. Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Messekunden erfolgt eine Abschlagszahlung von 70% der im Angebot aufgeführten Summe zuzüglich der gültigen MWSt. Die Endabrechnung erfolgt nach dem Messeeinsatz, zusätzlich der evtl. noch angefallenen Zusatzkosten. Die Abschlagszahlung ist nach der Auftragsbestätigung und vor Messebeginn fällig.
Sollten Extrakosten bei den Messegesellschaften anfallen welche der Kunde durch eine zu späte Auftragserteilung verschuldet hat, trägt der Kunde die alleinigen Kosten. Nachbuchungen bei der Stromversorgung, Hängepunkte, Wasserbestellung, Stapler, Steiger etc. vor Ort bei der Messegesellschaft, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Alle Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem wir über sie verfügen können. Werden die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden tritt die sofortige Fälligkeit aller Schulden ein: Rabatte, Nachlässe, Sonderkonditionen etc. entfallen dann für alle noch nicht bezahlten Rechnungen.
Sollte während eines laufenden Projektes der Auftrag storniert werden ist der angefallene Aufwand im vollen Ausmaß zu entschädigen.
Bei schriftlichen Auftragserteilungen werden 100% des Auftragsvolumens fällig.


5. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferung unserer Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch unserer künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder das Endprodukt hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, uns unverzüglich über die Pfändungen oder sonstigen Zugriffe Dritter auf die Ware oder das Endprodukt zu informieren. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden und uns dabei zu versichern, dass der gepfändete Gegenstand mit der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder ihrem Endprodukt identisch ist. Etwa anfallende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Käufers, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- sowie gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. In diesem Fall sind wir darüber hinaus berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware oder des Endproduktes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


6. Vermietung: Bei Selbstabholer und Mietern, die den Mietgegenstand selbst installieren, besteht keine Versicherung auf Seiten des Vermieters. Der Mieter nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich zur Übernahme der vollumfänglichen Sachgefahr bereit. Der Mieter übernimmt das Haftungsrisiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Veränderungen der Mietsache. Im Falle verspäteter Rückgabe gilt: Der Vermieter erhält eine Nutzungsentschädigung, deren Höhe sich nach dem Tagesmietpreis bemisst, auch wenn diese durch einen Dritten verursacht wird.


7. Gewährleistung: Wir gewährleisten, dass unsere Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung.
Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt und Verbrauchs-Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, nach unserer Wahl entweder nachzubessern, nachzuliefern, zu mindern oder zu wandeln. Sonstige Schadensansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten die Schäden des Käufers grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.


8. Erfüllungsort und Gerichtstand: Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist, wenn nichts anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden, der Ort an dem die Lieferung oder Leistung zu erbringen ist. Der ausschließliche Gerichtstand für Zahlungen und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien ist der Hauptsitz des Verkäufers.


9. Verschiedenes: Sofern für den Betrieb der gekauften oder gemieteten Gegenstände oder Geräte behördliche Genehmigungen notwendig sind, müssen diese vom Kunden beantragt werden.
Die Firma 3D.MARKETING GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden oder das Abhandenkommen von Sachen , die dem Auftraggeber übergeben wurden

Entwürfe und Konstruktionspläne sowie Fotos sind geistiges Eigentum der Firma 3D.MARKETING GmbH und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht reproduziert, abgeändert, ergänzt oder weitergegeben werden.

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